Ausgleichszulage (AZ) - Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen
Sonderrichtlinie Ausgleichszulage
Zahlungen der Ausgleichszulage (AZ) werden jährlich jeweils etwa zur Hälfte aus Mitteln von Bund und Ländern sowie dem Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER kofinanziert.
Durch die Zahlungen soll zumindest ein Teil der zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste, die für Landwirte bei der Bewirtschaftung benachteiligter Flächen entstehen, ausgeglichen werden.
Die Zahlungen sollen so helfen, die landwirtschaftliche Nutzung im benachteiligten Gebiet aufrecht zu erhalten.
Aktuelle Informationen
-
25.06.2025: Die 2. Teilzahlung der Ausgleichszulage 2024 in der Höhe von rund 71,4 Mio. € sowie Nachberechnungen zu den Antragsjahren 2015 bis 2023 gelangen am 25.06.2025 zur Auszahlung.
-
19.12.2024: Auszahlung der 1. Teilzahlung zur Ausgleichszulage 2024 von rund 217,9 Millionen Euro und Nachberechnungen zur AZ 2015 – 2023
Hier finden Sie die Sonderrichtlinie Ausgleichszulage.